Meine AGBs für Gästeführungen und Reiseleitungen

Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung muss grundsätzlich in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen und wird erst durch Rückbestätigung durch den Gästeführer/Reiseleiter  verbindlich. Die Rückbestätigung enthält alle weiteren Einzelheiten, die für beide Seiten dann verbindlich gelten.

Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsanfrage, dem Schriftverkehr und der Buchungsbestätigung durch den Gästeführer/Reiseleiter. Angaben zum Zeitumfang einer Tour verstehen sich als ungefähre Angaben.

Haftung
Der Gästeführer /Reiseleiter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Tour. Er haftet nur bei eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln und nicht, wenn der Gesundheitszustand einzelner Gäste zu einer teilweisen Nichterfüllung der Leistung führt. Er haftet auch nicht für die Verkehrssicherheit des Auftraggebers bzw. Dritter (beispielsweise Verkehrsmittel wie Bus oder auch Museen). Die Teilnahme des einzelnen Gastes (auch der des Auftraggebers)  erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Leistungsminderung
Reklamationen eines Gastes bzw. Auftraggebers hinsichtlich Leistungsmängel sind zunächst dem Gästeführer/Reiseleiter selbst anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Abweichungen aufgrund höherer Gewalt gelten nicht als Leistungsminderung. Vertritt der Gast bzw. Auftraggeber die Auffassung, dass der Gästeführer/Reiseleiter nicht für Abhilfe gesorgt hat, muss er innerhalb eines Monats nach dem Ende einer Führung/Reiseleitung eine schriftliche Mängelrüge beim Gästeführer/Reiseleiter einreichen. Ansprüche des Gastes bzw. Auftraggebers verjähren sechs Monate nach Ende der Führung/Reiseleitung. Erfüllungsort ist Rosengarten bei Hamburg, zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Tostedt.

Stornierung eines Auftrages
Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich bis wann ein Auftrag kostenlos storniert werden kann oder welche gestaffelten Gebühren ggf. anwendbar sind. Öffentliche Touren für Einzelgäste haben meist eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese unterschritten, kann die Tour vom Gästeführer abgesagt werden, meist noch kurzfristig. Falls der Gästeführer/Reiseleiter aufgrund von eigener Krankheit oder höherer Gewalt (Schlechtwetter, Unfall etc.) die Tour absagen muss, erfolgt nur bei Krankheit die Erstattung des ggf. bereits bezahlten  Honorars, weitere Ansprüche bestehen nicht. Falls Gäste die Tour vorzeitig abbrechen oder nicht erscheinen, besteht kein Anspruch auf die Erstattung eines anteiligen Honorars.

Zahlung des Honorars
Das vereinbarte Honorar ist gemäß Auftragsbestätigung fällig. Für Gästeführungen gilt bei verspätetem Eintreffen der Gruppe oder Einzelgäste eine Wartezeit von maximal 15 Minuten als vereinbart. Bei noch späterem Eintreffen wird auf Einzelgäste nicht gewartet, bei Gruppen verkürzt sich die Führungszeit. Trotzdem fällt das ursprünglich vereinbarte Honorar an. Bei mehrtägigen Reiseleitungen wartet der Reiseleiter auf eine verspätet anreisende Gruppe auch länger.

Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Führung bzw. Reiseleitung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, weiterarbeitet und für den Kontakt mit dem Auftraggeber genutzt werden. Sie werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

 

Stand 1. 1. 2023

Michael Schnelle
Agentur für Medien, Touristik und Vertrieb
An der Thomaskirche 29
21224 Rosengarten

Tel. 04105 - 59 49 976
Fax 04105 - 66 57 71 (Büro Fey)

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Eigene Haftpflichtversicherung u. a. als Gästeführer/Reiseleiter bei Markel Insurance, München.