Sozialrechtliche und andere Tätigkeiten

Sozialrechtliche und andere Tätigkeiten

 

Zertifizierter Betreuer, Verfahrens- und Nachlasspfleger sowie Testamentsvollstrecker


Bitte beachten Sie, dass ich im sozialrechtlichen Bereich derzeit keine Aufträge mehr annehme, da ich mit  den anderen Tätigkeiten voll auslastet bin!

 

Bedingt durch den Tatbestand, dass meine Ehefrau u. a. als gesetzliche Betreuerin selbstständig ist, habe ich 2013 an etlichen Fortbildungen im sozialrechtlichen Bereich mit anerkannten Zertifikatsabschlüssen teilgenommen, um auch in diesem Bereich tätig zu werden. Die Beauftragungen erfolgen hier durch die Gerichte, im Bereich der Nachlassverwaltungen ist auch eine private Beauftragung möglich.

Betreuer-Tätigkeit
Erwachsene, deren körperliche und geistige Kräfte nachgelassen haben, die psychisch oder anderweitig schwerwiegend beeinträchtigt sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können, haben ein Anrecht auf so genannte gesetzliche Betreuung. Jeder kann beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung für eine dritte Person anregen. Dieser wird Rechnung getragen, wenn eine richterliche und ärztliche Anhörung erfolgt ist und zum Ergebnis hat, dass die Einrichtung einer Betreuung notwendig ist. Eine Entmündigung ist damit nicht verbunden. Häufig werden mit einer Betreuung auch Familienangehörige betraut. Liegen jedoch komplexe Fälle vor, dann erfolgt in der Regel die Bestellung eines/r Berufsbetreuer(s)/in, dedie eine vielfältige Lebenserfahrung haben sollte. Berufsbetreuer/innen unterliegen einer umfassenden Überwachung durch die Amtsgerichte.

Verfahrenspflegschaften
Ein/e Verfahrenspfleger/in wird vom Gericht bestellt und ist Helfer der betroffenen Person(en), beispielsweise der noch unbekannten Erben oder einer gesetzlich betreuten Person. Der/Die Verfahrenspfleger/in ist von Wichtigkeit, wenn die betroffene(n) Person(en) nicht selbst entscheiden kann/können oder wegen Eilbedürftigkeit nicht gehört werden kann. Ein Verfahrenspfleger muss immer dann bestellt werden, wenn es um schwerwiegende Eingriffe geht. Als rechtliche/r Vertreter/in der Betroffenen kann er/sie für diese Anträge vor Gericht Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen. Ein/ Verfahrenspfleger/in kann in Nachlassangelegenheiten auch die Interessen und Rechte der noch unbekannten Erben vertreten. Zwar kann ein/e Verfahrenspfleger/in sogar ehrenamtlich bestellt werden. Angesichts der notwendigen Kenntnisse wird jedoch in der Regel auf Berufsbetreuer/innen, Nachlasspfleger/innenrund Rechtsanwält€/innen zurückgegriffen.

Wohnung Bundszus 014 Nachlass-Wohnung

Nachlasspflegschaften/-verwaltungen
Nicht selten steht nach einem Todesfall nicht fest, wer Erbe ist. Trotzdem müssen einige grundlegende Dinge erledigt werden, zunächst die grundsätzliche Sicherung des Erbes, danach beispielsweise die Beerdigung, Auflösung einer Wohnung, Kündigung diverser Verträge, Eintreiben von Forderungen und Begleichung von Schulden. Zu diesem Zweck setzt das zuständige Amtsgericht ggf. eine/n Nachlasspfleger/in ein, vielfach Rechtsanwält€/innen, Berufsbetreuer/innen oder auch Steuerberater/innen. Eine besondere Form der Nachlasspflegschaft ist die Nachlassverwaltung. Diese kommt in Betracht, wenn der Erbe/die Erbin/Erben bekannt sind, aber der Nachlass vollkommen unübersichtlich ist oder ein Nachlassinsolvenzverfahren geführt werden muss. Hier sind auch private Beauftragungen möglich.

Testamentsvollstrecker
Während ein/e Nachlasspfleger/in vom Gericht für die zunächst unbekannten Erben eingesetzt wird, ist der/die Testamentsvollstrecker/in die vom Erblasser ernannte Person (oftmals aus dem Verwandtenkreis oder der/die Steuerberater/in), die die letzten Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Ist vom Erblasser keine bestimmte Person dafür benannt worden, kann das Nachlassgericht auch eine/n Testamentsvollstrecker/in einsetzen. Das macht immer dann Sinn, wenn die Interessen der Erben gegensätzlich sind. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt also in der Regel auf der Besorgung wirtschaftlicher Belange und nicht im Bereich der Rechtsberatung. Eine Testamentsvollstreckung darf von jedermann erfolgen, in der Regel werden jedoch wirtschaftlich erfahrene Personen wie Steuerberater/innen, Rechtsanwält€/innen oder Nachlasspfleger/innen vom Gericht beauftragt.

 

Kurse und Seminare, Beratungen
Zeitweise arbeite ich im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale auch als Dozent für Volkshochschulen. Dabei geht es um unterschiedliche Themen, u. a. Betreuungen, Nachlässe, berufliche Selbstständigkeit und der ALG II - Bezug.

Auch stehe ich für Zertifikatskurse als BANU-Natur- und Landschaftsführer bzw. DWV-Wanderführer sowie für Ausbildungen zum Gästeführer bzw. Reiseleiter zur Verfügung.

Auch für andere Seminarthemen, u. a. für die ältere Generation stehe ich zur Verfügung.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich selbstständig zu machen, dem biete ich eine Beratung und Begleitung bei den ersten Schritten an. Ich weiß an was Sie denken müssen, wo Sie günstige Finanzierungen bekommen können und mehr. Auch kann ich die Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung übernehmen.

Urkunde DWV Wanderführer

Büroservice
Im Gebiet der Nordheide und HH-Harburg kann ich Sie unterstützen, wenn Ihnen lästige Schreibarten über den Kopf wachsen, Ihre Privat- oder Geschäftsakten sortiert und geordnet werden müssen oder wenn Sie kurzfristig einen Personalengpass im Büro haben.

Verkäufe
Gebrauchtbücher verkaufe ich über Booklooker oder gelegentlich auch über Ebay, dort auch andere Dinge.